Die Lernmittelfreiheit gilt für alle öffentlichen Schulen in Bayern. Sie umfasst Schulbücher und schulbuchersetzende digitale Medien; die Kosten werden voll durch die öffentliche Hand getragen. Die Träger des Schulaufwands, somit regelmäßig die jeweiligen kommunalen Körperschaften, versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern, die im Eigentum des Schulaufwandsträger verbleiben und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.
Der Staat unterstützt die kommunalen Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung ihrer Aufgabe zur Versorgung der Schulen mit Schulbüchern durch Zuweisungen in pauschalisierter Form. Grundsätzlich ist eine Zweckbindung dieser Zuweisungen vorgesehen, um weiterhin eine gute Schulbuchausstattung zu gewährleisten. Die zur Verfügung gestellten Pauschalen können daher ausschließlich zur Versorgung mit Schulbüchern und für die Anschaffung von schulbuchersetzenden digitalen Medien verwendet werden, soweit diese für die Hand der Schülerin/des Schülers bestimmt sind.
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